Sichern Sie ihre Ansprüche mit einem unabhängigen Schadengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Kfz.- Sachverständigten (IHK), damit haben Sie eine kpl. Beweissicherung und Ihre Schadenminderungspflicht gewahrt. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Bei Schäden, die nicht höher als 800€ – 950€ liegen, dürfte zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.