Der überwiegende Teil der Wertgutachten entfällt auf Fahrzeugbewertungen.
Versicherungen, Banken, Leasing- Unternehmen, Flottenbetreiber, Rechtsanwälte,
Gerichte, Privatpersonen etc. benötigen diese Gutachten, um einen von neutraler Seite
festgelegten Wert für Fahrzeuge aller Art zu erhalten.
Wir ermitteln:
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Oldtimer Marktwert
- Zeitwert und Sonderfahrzeugwerte.