Der überwiegende Teil der Wertgutachten entfällt auf Fahrzeugbewertungen.

 

Versicherungen, Banken, Leasing- Unternehmen, Flottenbetreiber, Rechtsanwälte,
Gerichte, Privatpersonen etc. benötigen diese Gutachten, um einen von neutraler Seite
festgelegten Wert für Fahrzeuge aller Art zu erhalten.

 

Wir ermitteln:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Oldtimer Marktwert
  • Zeitwert und Sonderfahrzeugwerte.