Bessere Chancen als Vertrauensbetrieb der Versicherung ?
BVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe

Bessere Chancen als Vertrauensbetrieb der Versicherung ?

Einige Versicherer sind in den letzen Monaten dazu übergegangen, Kfz-Reparaturbetrieben anzubieten, als Vertrauensbetrieb der Versicherung zu arbeiten. Außerordentlich aktiv sind hierbei bspw. die HUK-Coburg, der HDI aber auch die Allianz und andere Versicherungen.

Die Entscheidung über eine Regelung bezüglich des Status eines Vertrauensbetriebes einer Versicherung, kann letztlich nur der Kfz-Reparaturbetrieb selbst treffen.

Bei der Entscheidungsfindung sollten unseres Erachtens jedoch zumindest einige rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.

1. Vorsicht vor zusätzlichen Kosten !

Häufig wird in den Verträgen verlangt, dass der Kfz-Reparaturbetrieb nach Möglichkeit selbst die Schadenfeststellung vornehmen soll. Die Schadenfeststellung durch den Kfz-Reparaturbetrieb kostet nicht nur das Geld des Betriebes, sondern verhindert möglicherweise auch, dass der Geschädigte vollen Schadenersatz einschließlich Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung etc. geltend machen kann. Die Schadenfeststellung durch den Kfz-Reparaturbetrieb wird zudem als Kostenvoranschlag behandelt, was letztlich bedeutet, dass bei Überschreitung der veranschlagten Reparaturkosten das so genannte Prognoserisiko alleine der Kfz-Reparaturbetrieb tragen muss.

2. Ausschalten von Rechtsanwälten -Vorsicht Rechtsberatung !

Derzeit gibt es eine Welle von Abmahnungen gegen Kfz-Reparaturbetriebe wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Zumindest, wenn sich der Vertrauensbetrieb der Versicherung verpflichtet sieht, für seinen Kunden mit der gegnerischen Versicherung die Abwicklung des Schadens vorzunehmen, ist der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und die damit häufig einhergehende kostenpflichtige Abmahnung nahe liegend. In vielen Fällen ist die Hinzuziehung eines Anwaltes sowohl für den Kunden aber auch aus Sicht des Kfz-Reparaturbetriebes selbst die einzig sinnvolle Lösung gegen das so genannte Schadenmanagement der Versicherer.

3. Vom Vertrauensbetrieb der Versicherung zum Misstrauensbetrieb des Kunden

Gerade in letzter Zeit berichtet die Presse und das Fernsehen sehr häufig über so genanntes Schadenmanagement der Versicherer.

Hat der Kunde erst den Eindruck, dass sein Kfz-Reparaturbetrieb mit der regulierungspflichtigen Versicherung insbesondere im Haftpflichtschadenfall eng, gar zu eng zusammenarbeitet, wird er sehr schnell das Vertrauen in seinen Kfz-Reparaturbetrieb verlieren und damit einen nicht übersehbaren finanziellen Schaden für den Kfz-Reparaturbetrieb verursachen. An erster Stelle sollte daher immer die Sicherung des Vertrauens des eigenen Kunden stehen, statt zugunsten vermeintlicher Auftrag- steuerung des Versicherers Kundeninteressen zu vernachlässigen.

4. Achtung Stundenverrechnungssatz !

Zwar wird immer wieder betont, dass die Stundenverrechnungssätze der Kfz-Reparaturbetriebe unangetastet bleiben, doch Sinn ergeben diese Äußerungen nicht.

Letztlich sollte sehr genau geprüft werden, ob das im Übrigen nichts sagende Symbol des Vertrauensbetriebes seiner Versicherung nicht einen direkten Angriff auf den Stundenverrechnungssatz bedeutet.

5. Die Reparaturdurchführung

Immer häufiger hört man die Forderung: instand setzen vor erneuern, kostengünstigere Reparaturmethoden, weichere Reparaturmethoden etc.

Grundsätzlich ist gegen derartige Forderungen nichts einzuwenden, wenn allerdings Hersteller-vorgaben nicht beachtet werden oder der Stand der Technik nicht mehr als bindend vorausgesetzt wird, nur um Kosten einzusparen, bekommen derartige Forderungen eine gefährliche Bedeutung. Gerade deshalb ist es aus Sicht des Geschädigten aber vor allen Dingen auch aus Sicht des Kfz-Reparaturbetriebes wichtig, dass zumindest im Haftpflichtschadenfall der Geschädigte von seinem Recht einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen Gebrauch macht.

Man sollte schließlich stets daran denken, dass jeder Versicherer ein Interesse daran haben muss, die Kosten für die Schadenaufwendungen so gering wie möglich zu halten. Dieses Interesse korrespondiert mit Sicherheit nicht mit den Interessen des Geschädigten oder den Interessen der Kfz-Reparaturbetrieb.

Selbstverständlich ist es erforderlich, mit der Versicherungswirtschaft in einem konstruktiven Dialog zu bleiben, allerdings sollte immer daran gedacht werden, dass vor allen Dingen der Kunde das Vertrauen des Kfz-Reparaturbetriebes verdient.

Eine Information des:

Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK –

Menzelstr. 5 , 14467 Potsdam